Rondo

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ISAN: 0000-0000-BB0E-0000-J-0000-0000-H

Verbot durch Zürcher Justizdirektion 1969

Rondo
CH 1968 42'

Regie: Markus Imhoof

Markus Imhoof 1968 42'


Der Dokumentarfilm handelt von der Problematik des schweizerischen Strafvollzuges. Er versucht anhand eines Einzelfalls, die Mechanismen aufzuzeigen, denen ein Gefangener in der Anstalt ausgesetzt ist. Zudem zeigt der Film ausschnittartig das Vorleben des Betreffenden, seine früheren Straftaten und Rückfälle, sowie seine ständigen Konflikte mit der sozialen Umwelt. Der 40-minütige Film ist eine Collage aus Bildsequenzen, Fotos, Interviewaussagen, Zitaten und Klangelementen.

Die Zürcher Justizdirektion hat den Film umgehend verboten, weil sie der Meinung war, er werfe ein negatives Licht auf den Strafvollzug. Das Verbot wurde erst 1975 aufgehoben, unter der Bedingung, dass dem Film ein Erklärung vorangestellt werde, in dem ein Beamter der Justizdirektion vor der (jetzt farbig gefilmten) Strafanstalt Regensdorf festhält: «Dieser Filme wurde 1968 gedreht. Er ist also kein aktuelles Bild des heutigen Strafvollzugs». Trotz der Freigabe des Filmes blieb Markus Imhoof den Behörden suspekt. In seiner Bundesfiche notiert ein Beamter, Imhoof habe den Film RONDO gedreht, für den sich der verdächtige französische Staatsangehörige Sartre, Jean-Paul, interessiere.



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