Ansprache anlässlich der Eröffnung der Ausstellung «Schweizerfilm»
4. März bis 31. Mai 2008
von Andres Brütsch
Wie die Ausstellung zeigt, wären wichtige Filme, die die Schweiz als kreatives, vielfältiges, kritisches, geschichts- und geschichtenbewusstes Land zeigen, ohne dieses Bundesgesetz, respektive die finanziellen Mittel, die dem Film seither zur Verfügung stehen, nie realisiert worden.
Es ist diese kontinuierliche Förderpolitik, die das Schweizerische Filmschaffen im eigenen Land bekannt gemacht und Bilder und Geschichten der Schweiz ins Ausland getragen hat. Es ist diese Förderpolitik, die ermöglicht, dass über 4000 Frauen und Männer in der Schweiz von ihrem Beruf im Film nicht nur leben, sondern ihn auch immer professioneller ausüben können. Es ist diese Förderpolitik, die in einem einzigen Jahr - 2006 - über eineinhalb Millionen Zuschauer in die Kinos gelockt hat und die dort einem Schweizerfilm den Vorzug vor einer ausländischen Produktion gegeben haben.
In letzter Zeit allerdings, ist der Schweizerfilm vermehrt mit negativen Schlagzeilen in den Medien aufgefallen - die Förderpolitik sei fragwürdig, die Abstimmung unter den regionalen und nationalen Instituten schlecht - und, die Filme selber würden die Erwartungen, die man ihn sie gesetzt habe, nicht erfüllen.
Achtung: Alle sollten wir jetzt kühlen Kopf behalten.
Natürlich freut es uns, wenn Schweizerfilme ein grosses Publikum finden, wenn Zehntausende in die Kinos strömen und Hunderttausende vor dem Fernseher unsere Filme anschauen. Doch einen Publikumserfolg kann man nicht prognostizieren -man kann ihn auch nicht herbeireden - und schon gar nicht erzwingen.
Jeder Film ist ein Unikat - und jede Produktion beinhaltet für sich das Risiko, welches jeder "Prototyp" - man entschuldige den Ausdruck - in sich trägt: dass er gelingt, oder eben auch weniger gelingt.
Allerdings - der Publikumserfolg ist nicht der einzige Massstab für die Qualität eines Films. Eine Förderpolitik, die mit mehr als einem Auge auf den Markt schielt, ist verfehlt.
Denn - ich zitiere aus dem Gesetzestext,
Artikel 1: Zweck des Filmgesetzes ist es, die Vielfalt und Qualität des Filmangebots sowie des Filmschaffens zu fördern und die Filmkultur zu stärken.
Natürlich soll die Filmförderung sorgfältig mit ihren beschränkten Mitteln umgehen und sie nicht in Projekte investieren, die dem Medium nicht entsprechen oder einen unprofessionellen Umgang mit den Mitteln befürchten lassen. Aber genau deshalb soll die nationale Filmförderung ihrer Aufgabe gerecht werden und die heisst: Vielfalt und Qualität!
Ich zitiere aus der Botschaft des Bundesrates vom 18. September 2000.
"In ganz Europa wird die Filmproduktion staatlich gefördert. Dies ist für das europäische Filmschaffen unerlässlich - auch für das erfolgreiche. Grosse Länder wie Frankreich, England und Deutschland stehen im direkten Wettstreit mit Hollywood; kleinere Länder suchen den künstlerischen und den Publikumserfolg in Filmen, die sich in der Machart und im Budget deutlich vom "Mainstream" abheben und mitwesentlich kleineren Budgets auskommen. Dass dies Erfolg versprechend ist, zeigen die Länder, in denen die öffentliche Hand konsequent in die Filmproduktion investiert. Bekannte (und mit der Schweiz in der Grösse vergleichbare) Beispiele der letzten Jahre, sind Dänemark, Belgien sowie Oesterreich."
Und jetzt kommt ein ganz wichtiger Satz:
"Die Erfahrung zeigt aber auch, dass die Entwicklung in kleinen Ländern wellenförmig stattfindet und daher keine permanenten Höchstleistungen und Erfolge erwartet werden können."
Diese Botschaft des Bundesrates zum Bundesgesetz über Filmproduktion und Filmkultur, vom 18. September 2000, spricht Klartext. Wir haben tatsächlich und erfreulicherweise im Jahr 2006 einen Peak erreicht - 10% Anteil Schweizerfilm im Kino.
Nun, erstens ist dieser Erfolg nicht das Resultat eines einzigen Jahres.
Zweitens - ein solcher Erfolg ist wieder zu erreichen, wenn mehr Filme produziert werden - denn Vielfalt und Qualität bringen Erfolg.
Erfolg zeigt sich nicht nur an der Kinokasse - Erfolg zeigt sich auch an den Festivals, Erfolg zeigt sich sehr oft erst im Nachhinein - denn Filme sind nicht nur kurzfristige Unterhaltung, sondern auch mittel- und langfristiges Gedächtnis eines Landes.
Das Schweizer Filmschaffen braucht mehr Geld um seinem Auftrag nach "Vielfalt und Qualität" gerecht werden zu können.Wir haben von der Gruppe Vision aus, die Forderung nach "4 x 5 Millionen" postuliert. Das heisst kurz gesagt: die Schweizer Filmschaffenden wollen während der nächsten vier Jahre jährlich 5 Millionen mehr für die Produktion von Filmen.
Es stehen uns heute rund zwanzig Millionen für die Produktion von Filmen zur Verfügung - wir streben eine Verdoppelung innert der nächsten vier Jahre an.
Warum 4 x 5 Millionen? Wir möchten langfristig, dass der Schweizerfilm im Kino einen Marktanteil von 10% hat. Um dieses Ziel theoretisch zu erreichen, muss das Produktionsvolumen vergrössert werden. Es müssen pro Jahr mehr Filme, und nicht zwingend teurere, produziert werden.
Auch wenn wir dieses ambitiöse Ziel dereinst erreichen, steht die Schweiz deswegen noch lange nicht an der Spitze der vergleichbaren Länder in Europa. Norwegen und Dänemark geben pro Kopf auch dann immer noch doppelt so viel aus, wie die Schweiz wenn sie das Ziel von 20 Millionen mehr, erreicht hat. Erst dann könnte sich unsere Filmförderung mit der vergleichen, wie sie heute in Ländern wie Schweden, Irland und den Niederlanden bereits funktioniert. In diesen Ländern wird die Filmproduktion zusätzlich durch Steuererleichterungen - sogenanntes Tax-Sheltering - unterstützt.
Machen wir uns jetzt nicht verrückt, weil zwei, drei Filme nicht so funktionieren, wie man sich das vorgestellt hatte. Behalten wir kühlen Kopf - machen wir weiter. Fördern wir nicht vermeintliche Kassenerfolge - das ist schwer möglich und schon gar nicht die Aufgabe der staatlichen Filmförderung.
Fördern wir das, was der Auftrag verlangt: Vielfalt und Qualität.
Machen wir das, was zu tun ist, stärken wir die Filmkultur, betreiben wir Kulturförderung!
Vielen Dank.
Andres Brütsch