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Schweizerisches Filmrecht

Rolf H. Weber, Roland Unternährer, René Zulauf

In der Schweiz hat das Filmrecht seit Jahren wenig Beachtung in der rechtswissenschaftlichen Diskussion gefunden und ist in der Praxis eine Domäne von wenigen Spezialisten geblieben. Technologische Entwicklungen und veränderte Konsumgewohnheiten tragen überdies dazu bei, dass das Filmrecht eine rasch sich ändernde Rechtsmaterie darstellt, zudem ist angesichts der Globalisierung der Märkte den internationalen Rechtsentwicklungen angemessen Rechnung zu tragen.

Eine zusammenfassende Darstellung des Filmrechts drängt sich um so mehr auf, als das seit dem 1. August 2002 in Kraft stehende neue Bundesgesetz über Filmproduktion und Filmkultur bisher in der Literatur noch keine überblicksmässige Darstellung erfahren hat. Dieses neue Filmrecht verwirklicht einen Konzeptionswechsel, der die Kompatibilität mit dem WTO-Recht und den neuen Förderbedürfnissen der Filmschaffenden sicherstellen soll. Das Filmrecht weist aber auch eine grosse Zahl von privatrechtlichen Fragestellungen auf, die bisher kaum in zusammenhängender Form, auch unter Inbezugsetzung zum öffentlichen Filmrecht, dargestellt worden sind (z.B. Filmproduktion und -verwertung). Weiter von grosser Bedeutung sind im Filmbereich als rechtlicher Querschnittsmaterie das Urheber- und Kartellrecht, ebenso gilt es, das Filmverfassungs-, Persönlichkeitsschutz-, Rechnungslegungs- und Insolvenzrecht zu beachten, um eine abgerundetes Bild des Filmrechts zu erhalten.

Die als Grundriss konzipierte Publikation zum schweizerischen Filmrecht bezweckt, sowohl für die Wissenschaft eine allgemeine Aufarbeitung des Rechtsstoffes zum Filmrecht zu bieten als auch der Praxis bei der Lösung konkreter Rechtsprobleme zu dienen.

Inhaltsübersicht

I. Einleitung
II. Marktverhältnisse in der Filmwirtschaft
III. Rechtsgrundlagen im Filmrecht
IV. Marktstruktur und Filmförderung
V. Urheberrechtliche Rahmenbedingungen der Filmproduktion
VI. Persönlichkeitsschutz als Schranke bei Filmproduktionen
VII. Filmrechtliche Verträge
VIII. Bilanzierung und Insolvenz im Filmbereich

News

Kommentare

Missbrauch am Spielfilm "Wilhelm Tell" nach Schiller von 1960 Historien-Breitwand Film und es ist keine Lösung in Sicht. Die Schweizer Gerichte scheinen überfordert im Filmrecht.

Sehr geehrte Damen und Herren
Seit Jahren schwebt ein Verfahren unserer Urheberrechtsklage gegen SRG und seinen Filmverleiher am Obergericht in Zürich.
Nach verschiedenen juristischen Analysen des Falles scheint es keine Lösung zu geben. Somit steht unser Filmwerk der Öffentlichkeit über das Medium Fernsehen (nur Schweiz) nicht mehr zur Verfügung. Seit 2002 werden wir gehindert den Film zu Restaurieren da uns SRG über das Schweiz. Filmarchiv unser gelagertes Filmmaterial vorenthaltet. Es handelt sich um einen Historischen wertvollen Spielfilm von 1960. Ein Vergleichsverfahren bringt keine Lösung da SRG auf ihre Senderechte die sie nie erhalten hat weiterhin besteht. Die Schweizer Gerichte scheinen mit unserer Urhebrrechtsklage überfordert zu sein. Die Filmbranche verfügt über klare Reglements im Sende-und Urheberrecht. Durch die Inkompetenz und aus mangel Kenntnisse des OG in Zürich versucht SRG zu ihren Gunsten zu plädieren. Gibt es eine Möglichkeit über einen neutralen Filmsachverständigen unsere Klage zu klären? Wir finden in der Schweiz keine Rechtsanwälte die es wagen gegen SRG anzutreten. (Interessekonflikte) Das Problem wird nun noch grösser da der Rechteinhaber seit Jahren prozessiert und finanziell an seinen Grenzen steht und nun über unentgeltliche Prozesskosten die ihm das Obergericht zugesprochen hat mit seinem vom OG beauftragten Anwalt wiederum in eine Sackgasse gerät da man über eine Vereinbarung sich aus der Affäre ziehen will.
Die Strategie wäre nun den Fall über einen Filmsachverständigen einer Prüfung über das internationale Filmrecht zu analysieren und mittels schriftlicher Mithilfe im Verfahren einzugreifen damit sich der Rechteinhaber auch vor Bundesgericht über die unentgeltliche Prozesskosten die ihm zugesprochen wurden selbst vertreten kann. Ihre Aufwendungen müssten vorerst event. über eine Prozessfinanzierung laufen. Der Streitwert ohne Schadensersatzforderungen beläuft sich auf ca. 6 Mio. SFR.
Mit freundlichen Grüssen
Urs-Film (AG in Gründung)
CH-6197 Schangnau/Emmental/Schweiz
(41) 34 493 34 13
www.urs-film.ch
Stichworte: WilhelmTell
Urs-Film 2008-08-17 Tweet

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ISBN 978-3-7255-4676-
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