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Roman Polanski wird nicht ausgeliefert und ist frei
Das EJPD stützt sich auf eine Aussage des kalifornischen Richters, wonach Roman Polanski 1977 mit seiner Haft von anderthalb Monaten nach einer Abmachung den unbedingten Teil seiner Strafe ausgesessen habe. Die amerikanischen Behördern liefern jedoch das Protokoll der Aussage nicht, weshalb das EJPD Zweifel an einem rechtsmässigen Verfahren in Treu und Glauben hat, womit eine Auslieferung nicht möglich ist. http://www.tagesanzeiger.ch
2010-07-12 Permalink Tweet Weiterempfehlen

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